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LG Magdeburg, 05.05.2010 - 2 S 30/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 7 StVG, § 18 StVG, § 3 Nr 1 PflVG, § 249 Abs 1 S 1 BGB
Anspruch auf Freistellung von restlichen Mietwagenkosten als Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halberstadt, 17.12.2009 - 6 C 673/08
- AG Halberstadt, 17.12.2009 - 6 C 673/09
- LG Magdeburg, 05.05.2010 - 2 S 30/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2010 - 2 S 30/10
Es begegnet danach keinen Bedenken, dass das Amtsgericht den "Normaltarif" auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels" 2007 ermittelt hat (vgl. etwa BGH vom 19.01.2010 zum Az. VI ZR 112/09, zitiert nach juris).Ein Geschädigter ist im Rahmen des § 254 BGB auch unter Berücksichtigung seiner sekundären Darlegungs- und Beweislast jedenfalls nicht gehalten, von sich aus zu seiner finanziellen Situation vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010, a. a. O.).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2010 - 2 S 30/10
Der Aufschlag für die Haftungsreduzierung Vollkasko in Höhe von insgesamt 420,- EUR ist ebenfalls nicht zu beanstanden, auch wenn das geschädigte Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war (vgl. BGH, Urteil v. 15.02.2005 zum Az. VI ZR 74/04, zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2010 - 2 S 30/10
Ausweislich des Schwacke-Mietpreisspiegels 2007, der etwa nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 08.07.2009 (Az.: 3 U 30/09, zitiert nach juris) bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten zugrunde gelegt werden kann, bewegte sich der Normaltarif im Postleitzahlengebiet 388.